Impressumspflicht

Per 1. April 2012 trat das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft.

Per 1. April 2012 trat das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Es fordert unter anderem eine Impressumspflicht für alle geschäftlichen Websites darunter fallen auch E-Commerce Shops.
Die Schweiz orientiert sich an den Informationspflichten der europäischen E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG). Gemäss dem revidierten UWG handelt in Zukunft insbesondere unlauter, “wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen”.
Das bedeutet: Wer in der Schweiz eine Website betreibt, muss demnach künftig klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadressen veröffentlichen, wozu ausdrücklich auch E-Mail-Adressen zählen.
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren oder buchen Sie unseren E-Commerce Lehrgang.

Weiterführende Links:

Martin Steiger, Rechtsanwalt erklärt
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